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Wie schreibt man eine Kündigung für die Musikschule?

Wer spezielle Angebote an der Musikschule, wie zum Beispiel den Musikgarten, Workshops oder andere zeitlich begrenzten Kurse, absolviert, vereinbart typischerweise eine feste Vertragslaufzeit und muss sich folglich um keine Kündigung kümmern.

Im Falle eines Vokal- oder Instrumentalunterrichts wird dahingegen vielfach ein Vertrag über einen unbestimmten Zeitraum abgeschlossen. Dementsprechend ist das Vertragsverhältnis auf Dauer angelegt und endet nicht automatisch, sondern erst im Falle einer Kündigung.

Die Abmeldung von der Musikschule wirft zuweilen ein paar Fragen auf, für die man jedoch nicht zwingend einen Juristen konsultieren muss. Stattdessen sollte man ein wenig recherchieren und sich schlaumachen, worauf es bei der Kündigung des Musikschulunterrichts ankommt.

Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Musikschulunterrichts

In der Regel erfolgt eine ordentliche Kündigung des Musikschulunterrichts unter Berücksichtigung der in der Satzung definierten beziehungsweise vertraglich vereinbarten Fristen. Mitunter ist eine Abmeldung nur zum Ende des Quartals, Halbjahres oder Jahres möglich.

Ansonsten kommt man nicht aus dem Vertrag heraus und muss zumindest weiterzahlen, auch wenn man am Unterricht nicht mehr teilnehmen will oder kann. Zuweilen liegt dem nicht nur Lustlosigkeit oder Desinteresse, sondern ein triftiger Grund zugrunde.

In solchen Fällen kann möglicherweise eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Insbesondere die folgenden Gründe können eine außerordentliche Kündigung des Musikschulunterrichts rechtfertigen:

  • Umzug
  • langwierige Krankheit

Liegt ein triftiger Grund vor, sollte man stets zeitnah das Gespräch mit der Musikschule suchen und diese in Kenntnis setzen. Die außerordentliche Kündigung muss den Grund natürlich darlegen und so deutlich machen, warum eine weitere Teilnahme am Musikschulunterricht nicht mehr möglich ist. Dazu bedarf es entsprechender Belege. Werden die Gründe akzeptiert, kann man unabhängig von der eigentlichen Kündigungsfrist aus dem Vertrag entlassen werden.

Vorlage für die Kündigung der Musikschule

Unabhängig davon, ob es um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung der Musikschule geht, muss man sich Gedanken darüber machen, wie die Abmeldung auszusehen hat. Es bietet sich natürlich immer an, das Gespräch zu suchen und der Musikschule mitzuteilen, dass eine Fortführung des Vertragsverhältnisses nicht mehr gewünscht ist.

Die eigentliche Kündigung sollte aber schriftlich erfolgen. Muster und Vorlagen können sich dann als große Formulierungshilfen erweisen und die Basis für ein eigenes Kündigungsschreiben schaffen.

Bei der Formulierung der Kündigung des Musikschulunterrichts kommt es besonders darauf an, ob man ordentlich oder außerordentlich kündigt.

Nachfolgend gibt es ein kleines Muster für eine ordentliche Kündigung:

Kündigung des Musikschul-Vertrages für NAME DES MUSIKSCHÜLERS (VERTRAGSNUMMER)


Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Unterrichtsvertrag fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte Sie um eine Bestätigung der Kündigung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen


UNTERSCHRIFT

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung muss man dahingegen die Gründe anführen und entsprechende Belege beilegen. So gelingt die Abmeldung von der Musikschule, sofern kein weiterer Musikschulunterricht gewünscht wird.

Dabei handelt es sich folglich um kein Hexenwerk, sondern einen recht simplen Vorgang. Die Muster, Vorlagen und Beispiele veranschaulichen das und machen es Menschen, die den Musikschulunterricht beenden wollen, besonders leicht.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Musikschul-Kündigung?

Eine Kündigung des Vertrags mit der Musikschule steht grundsätzlich immer dann an, wenn kein Interesse mehr am Unterricht besteht oder dieser aus anderen Gründen nicht mehr fortgesetzt werden kann oder soll. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung können die vertraglich definierten Fristen unberücksichtigt bleiben. In der Regel erfolgt jedoch eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses, wodurch die vereinbarten Fristen ausschlaggebend sind.

Grundsätzlich kann eine Kündigung bei der Musikschule jederzeit eingereicht werden. Bis zum Vertragsende muss der Kunde allerdings weiterhin seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Die restliche Vertragslaufzeit kann durchaus noch einige Monate dauern und verhindern, dass man sofort aus dem Vertrag rauskommt. Folglich erscheint es ratsam, den perfekten Zeitpunkt für die Kündigung bei der Musikschule abzupassen.

Grundsätzlich lohnt sich ein Blick in den mit der Musikschule geschlossenen Vertrag. Darin ist typischerweise von einer Vertragslaufzeit die Rede. Zudem finden sich darin Angaben darüber, um welchen Zeitraum sich die Laufzeit jeweils verlängert, sofern keine Kündigung erfolgt. Typischerweise ist das Ende des Musikschuljahres beziehungsweise -halbjahres der richtige Kündigungszeitpunkt. Das Schreiben sollte dann ein bis drei Monate vorher eingereicht werden, damit die fristgerechte Kündigung ihre gewünschte Wirkung entfalten kann.

Wie kündigt man bei der Musikschule?

Die Musikschul-Kündigung sollte grundsätzlich schriftlich erfolgen.

Es ist daher wichtig, ein Kündigungsschreiben mit allen relevanten Angaben aufzusetzen und unter Berücksichtigung der geltenden Fristen laut Vertrag der Musikschule zukommen zu lassen. Zudem ist es ratsam, um eine Bestätigung zu bitten, obwohl diese eigentlich nicht zwingend erforderlich ist.

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Wer zunächst voller Euphorie und guter Vorsätze einen Musikschulvertrag unterschrieben hat und nun feststellt, dass die Realität hinter den Erwartungen zurückbleibt oder andere Gründe eine Beendigung der Musikschulzeit erforderlich machen, muss kündigen. Der folgende Tipp aus unserer Redaktion soll dabei eine Stütze sein.

Vereinbaren Sie kürzere Vertragslaufzeiten!

Lange Vertragslaufzeiten gehen zumeist mit finanziellen Vorteilen einher und werden daher bereitwillig akzeptiert. Musikschüler/innen beziehungsweise ihre Eltern sollten allerdings bedenken, dass sich im Laufe der Zeit Veränderungen ergeben können.

Dann ist es gut, nicht zu lange vertraglich gebunden zu sein. Aus diesem Grund ist es ratsam, kürzere Laufzeiten im Vertrag mit der Musikschule zu vereinbaren. Dadurch kann eine ordentliche Kündigung schneller erfolgen.

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